Verschattung
Gutachter & Ingenieurbüro Lung
BEBAUUNGSPLAN – GEBÄUDEBEWERTUNG/ STADTPLANUNG
Verschattungsgutachten
Zur Beurteilung der Verschattungswirkungen von Bauvorhaben gibt es weder verbindliche regulative Vorgaben noch planungs- oder bauordnungsrechtlichen Festlegungen. Ob ein Schattenwurf als unzumutbar und/oder rücksichtslos zu werten ist, das heißt, die Frage nach der Zumutbarkeit der Verschattungswirkung, ist im Baurecht nicht geregelt und wird unterschiedlich meist anhand allgemeiner Anforderungen der Bauordnung sowie vergleichbarer Fälle von Behörden und Gerichten beantwortet.
Auch die baurechtliche Einhaltung von Abstandsflächen stellt nicht in jedem Fall sicher, dass keine erheblichen Verschattungen im Umfeld des betreffenden Gebäudes auftreten können; denn nicht nur die Wandhöhe, sondern auch die Lage und Details der Kubatur der Gebäude bestimmen die Verschattungsdauer auf dem Grundstück, an den Hausfassaden oder einzelnen Fenstern. – Andererseits muss eine Überschneidung von Abstandsflächen nicht unbedingt zu einer Beeinträchtigung gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse führen, da die damit verbundene Verdunkelung bzw. ein mutmaßlicher Lichtentzug unerheblich sein kann.
Als Gutachter für gebäudebedingte Verschattungen erarbeiten wir seit Jahren im Auftrag von Architektur- und Planungsbüros, Behörden, Gerichten und privaten Auftraggebern Schattengutachten und Besonnungsstudien. Die Beschattungsgutachten bzw. Besonnungsgutachten werden auf Grundlage der 3D-Gebäudemodelle, Lagepläne, Grundrisse, genauen Standortkenntnisse etc. mit einem validierten Prognosemodell erstellt.
Berücksichtigung von Normen und Gesetzen
– DIN EN 17037 (Tageslicht in Innenräumen)
– DIN 5034-1 (Aug. 2021)
– Baugesetzbuch (BauGB)
– Baunutzungsverordnung (BauNVO)
– Landesbauordnungen der Bundesländer
– Gerichtsurteile und -beschlüsse
Bei der Aufstellung von Bebauungsplänen (B-Plan- Verfahren) in der Bauleitplanung, bei der energieeffizienten Stadtplanung, im Bereich der Gebäudebewertung (Wertminderung der Immobilie durch Verschattungen) und bei Anwohnerbeschwerden werden Verschattungswirkungen begutachtet. In der Bauleitplanung bilden die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse, die nach § 136 BauGB u. a. in Bezug auf Belichtung, Besonnung und Belüftung der Wohnungen und Arbeitsstätten zu berücksichtigen sind, einen zu berücksichtigenden Belang. Die Besonnung und Belichtung von Räumen ist somit ein wichtiger Bestandteil der Abwägung bei der Aufstellung von Bauleitplänen.
Auch bei Erweiterungsvorhaben, beispielsweise der Aufstockung eines Gebäudes um ein Vollgeschoss bzw. ein Staffelgeschoss oder dem teilweisen Ausbau von Dachgeschossen, werden Belichtungsgutachten beauftragt, um an sensiblen Orten bzw. Nutzungen wie (Dach)Terrassen oder Balkons die Minderung der Besonnungsdauer zu ermitteln. Die Verschattungsanalyse liefert gleichfalls wertvolle Hinweise, wenn es im Rahmen von Planvorhaben darum geht, eine möglichst hohe Besonnung der eigenen Fassaden sicherzustellen (Eigenverschattung).
• Situationsanalyse mit Aufgabenstellung im kostenlosen Erstgespräch
• Unkomplizierte Auftragsannahme mit Beschränkung auf das Notwendige
• Kompetente Beratung aufgrund langjähriger Erfahrung
• Zügiges Abarbeiten von Aufträgen mit hochleistungsfähigen PC-Simulationsprogrammen
• Berücksichtigung einschlägiger Normen und Vorschriften
• Zielorientierte Ergebniszusammenfassung mit klaren, verwertbaren Aussagen
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