Tageslicht
Gutachter & Ingenieurbüro Lung
Tageslichtquotient
Eine angemessene Beleuchtung von Aufenthaltsräumen mit Tageslicht beeinflusst positiv und nachhaltig das Wohlbefinden der Menschen. Dies gilt sowohl für Wohn- als auch für Arbeitsräume. Natürliches Tageslicht hat vielschichtige physische und psychische Auswirkungen auf den menschlichen Organismus, es wirkt sich auf die Leistungsfähigkeit am Arbeitsplatz aus. Außerdem kann es einen deutlichen Beitrag zur Senkung der Energiekosten leisten.
Hinsichtlich der nutzungsbedingten Anforderungen verlangen die Bauordnungen der Bundesländer eine ausreichende Versorgung der Räume mit Tageslicht. So ist etwa in der Berliner Bauordnung unter § 47 zu lesen: (2) „Aufenthaltsräume müssen ausreichend belüftet und mit Tageslicht belichtet werden können. Sie müssen Fenster mit einem Rohbaumaß der Fensteröffnungen von mindestens einem Achtel der Netto-Grundfläche des Raumes einschließlich der Netto-Grundfläche verglaster Vorbauten und Loggien haben.“
Für die Beurteilung des Tageslichts in Innenräumen ist die Europäische Norm DIN EN 17037 heranzuziehen, nach der ein Raum als ausreichend mit Tageslicht versorgt gilt, wenn eine Ziel-Beleuchtungsstärke über einen Anteil der Bezugsebene innerhalb des Raumes erreicht wird. Die Beleuchtungsstärke an einem bestimmten Punkt in einem Raum wird im Wesentlichen von folgenden Faktoren beeinflusst:
- Beleuchtungsstärke im Freien
- Raumdimensionen
- Lichtreflexionen an Wänden und Decke des Raumes
- Größe und Lage der Fenster / Oberlichter
- Lichtverluste in der Fensterebene (Transmissionsgrad)
- Verbauung
- Lichtreflexion an Verbauungen und am Boden
Für Planungsfälle wie auch bestehende Gebäude bzw. Räume werden in unserem Büro Tagelichtquotienten auf der Grundlage der vorgenannten Einflussfaktoren berechnet und anhand der einschlägigen Richt- und Orientierungswerte beurteilt.
Tageslichtquotient in Prozent für drei Aufenthaltsräume
Tageslichautonomie
Die Tageslichtautonomie bezeichnet den Anteil der Nutzungsstunden, in denen ein Raum oder ein Arbeitsplatz ausreichend mit Tageslicht versorgt ist, ohne dass Kunstlicht hinzugeschaltet werden muss. Als Richtwerte sollten eine Nennbeleuchtungsstärke von 500 Lux in der Arbeitsebene von Büros und 50 Lux für Verkehrsflächen nicht unterschritten werden. In Europa liegt die Tageslichtautonomie für einen Arbeitsplatz unter freiem Himmel für übliche Büroarbeitszeiten bei 90 bis 95 Prozent. Deutlich niedrigere Werte der Tageslichtautonomie werden für Arbeitsplätze in Büroräumen erreicht, je nach Raum- und Fenstergröße, Reflexionsgrad der Raumwände und -decke, umliegende Verbauung etc. Ein hoher Wert für die Tageslichtautonomie ist nicht nur im Hinblick auf das Wohlbefinden der Menschen wünschenswert, sondern mindert auch in erheblichem Maße den Strombedarf.
Abgesehen von der Einsparung der Stromkosten und den positiven gesundheitlichen Wirkungen hat eine große Tageslichtautonomie den Vorteil, dass die Qualität der betreffenden Räume deutlich aufgewertet wird.
Wir bieten Ihnen:
- Berechnung und Prüfung von Kenngrößen wie Tageslichtquotient, Horizontüberhöhung (sky view factor)
- Simulation der Tageslichtautonomie und deren Optimierung
- Expertisen, Stellungnahmen und Gutachten zu Tageslichtwirkungen in Räumen
Tageslichtautonomie in Prozent für Büroräume ausgehend von einer 5-Tagewoche mit Nutzungszeiten von 8 bis 18 Uhr
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