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Schallimmissionen

Gutachter & Ingenieurbüro Lung

Schallimmissionsgutachten

Wir erstellen Schallimmissionsgutachten für Gewerbe- und Industrieanlagen, Sport- und Freizeitanlagen, Tierhaltungsanlagen, Gastronomie, Verkehrswege etc. Die schalltechnischen Untersuchungen werden in folgenden Bereichen durchgeführt:

  • Genehmigungsverfahren nach BImSchG
  • Bauleitplanung (Bebauungsplan, B-Plan)
  • Schallschutz im Städtebau nach DIN 18005
  • Lärmkontingentierung nach DIN 45691
  • Abnahmemessungen zum Nachweis der Einhaltung von Immissionsrichtwerten
  • Bestimmung des maßgeblichen Außenlärmpegels zur Festsetzung von Schallschutzklassen nach DIN 4109 und VD 2719

Die Gutachten werden auf der Grundlage einer Schallprognose mit einem behördlich anerkannten Ausbreitungsprogramm/-modell durchgeführt, wobei die o. g. Vorschriften wie auch die Topographie, Bewuchs und bestehende bzw. geplante Bebauung berücksichtigt werden. Im Falle von Überschreitungen der Immissionsrichtwerte können Schallschutzmaßnahmen modelliert, deren immissionsseitige Auswirkungen berechnet und dargestellt sowie ein entsprechender Lösungsvorschlag mit dem Auftraggeber besprochen werden.

Im Ergebnis der Schallprognose werden die Beurteilungspegel punktgenau an den zu untersuchenden Immissionsorten z. B. der Fenstermitte des vom Lärm am stärksten betroffenen schutzbedürftigen Raums oder dem Terrassenmittelpunkt sowie als sog. Lärmkarten ausgewiesen. Die Lärmkarten geben durch farbige Flächen gleicher Schallpegelintervalle eine Übersicht über die Immissionssituation im Umfeld der Schallquellen.

Kfz-Schallimmissionen im Umfeld komplexer Bebauung

Schallmessung

Lärm gehört zu den am häufigsten beanstandeten und untersuchten Umweltbelastungen. Neben Straßen- und Schienenlärmquellen als Hauptverursacher sind Industrie- und Fluglärm, Lärmquellen am Arbeitsplatz, Gewerbelärm u. a. zu nennen. Lärmimmissionen, genauer gesagt Schalldruckpegel, können gemessen oder berechnet werden:

Messungen sind dann von Vorteil, wenn punktbezogen Schallimmissionen mit hoher Genauigkeit ermittelt werden sollen. Die Ausbreitungsrechnung bzw. Lärmimmissionsprognose ist hingegen im Planungsfall die einzige Möglichkeit, um die akustischen Auswirkungen zu bauender Anlagen, Verkehrswege etc. feststellen zu können. Außerdem lassen sich bei Ausbreitungsrechnungen fast immer vorhandene Fremdgeräusche vergleichsweise einfach «ausschalten». Wir führen Messungen mit kalibrierten und geeichten Schallpegelmessern der Klasse 1 durch.

Messungen mit solchen Geräten erfüllen die Anforderungen der TA Lärm (IEC 61672 ehemals DIN EN 60651 und 60804) und sind gerichtlich verwertbar. Der Einsatzbereich für Schallmessungen erstreckt sich hauptsächlich auf:

  • Belästigungen durch Gewerbelärm im Rahmen von zivilrechtlichen Nachbarschaftsstreitigkeiten
  • Bestimmung von Schallleistungspegeln anlagenbezogener Emissionen
  • Frequenzanalyse zur Beurteilung tieffrequenter Geräusche oder hervortretender Einzeltöne
  • Nachweise für ausgeführte Maßnahmen zum Schallschutz (Abnahmemessungen)
  • Bestimmung von Beurteilungsschallpegeln nach TA Lärm innerhalb und außerhalb von Gebäuden

Schallpegelmesser Norsonic

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