Geruchsimmissionen
Gutachter & Ingenieurbüro Lung
Geruchsimmissionsgutachten
Geruchsbelästigungen gehören neben Lärmstörungen zu den häufigsten von Behörden aufgenommenen Beschwerden. Auch in zivilen und verwaltungsrechtlichen Streitsachen geben Geruchsbelästigungen oft Anlass zur Klage, wobei es wesentlich auf eine sachkundige Ermittlung und Bewertung der Geruchsimmissionen ankommt. Der größte Teil der Geruchsimmissionsgutachten wird jedoch im Rahmen von Genehmigungsverfahren im Zusammenhang mit der Errichtung sowie der wesentlichen Änderung von Anlagen erstellt, die genehmigungsbedürftig nach dem BImSchG sind.
Immissionsprognosen für Geruchsstoffe gehören zum Hauptgebiet unserer immissionsprognostischen Leistungen. Unser Ingenieur- und Gutachterbüro kann auf langjährige Erfahrung bei der Erstellung von Geruchsgutachten im landwirtschaftlichen, abfallwirtschaftlichen, industriellen und gewerblichen Bereich zugreifen. Es werden hierbei der Stand der Technik sowie die entsprechenden VDI-Richtlinien und BImSch-Verordnungen ebenso berücksichtigt und angewendet wie neueste Arbeitsmethoden und unterschiedliche von der Untersuchungstiefe abhängige Modellierungsverfahren. Im Rahmen von Genehmigungsverfahren wird gewöhnlich das Programmpaket AUSTAL2000 angewandt, für die Geruchsausbreitungsrechnung ergänzt durch AUSTAL2000G. Wir sichern unseren Auftraggebern, zu denen Gerichte, Behörden und Privatunternehmer gehören, eine zügige Erstellung von immissionsprognostischen Gutachten und Stellungnahmen zu.
ZAHLREICHE REFERENZEN LIEGEN FÜR DIE NACHFOLGENDEN BRANCHEN VOR:
- Landwirtschaft (Geflügelhaltungsanlagen, Schweinemast- und Sauenbetriebe, Rinder-, Schaf-
und Pferdehaltungen) - Abfallwirtschaft (Bio-, Grün- und Klärschlammkompostierung, Vergärungsanlagen,
Humuswerke, Deponien) - Nahrungsmittelindustrie und -gewerbe (Großküchen, Bäckereien
- Schlachthöfe
- Gewerbebetriebe
- Sonstige wie z. B. Nachbarschaftsbeschwerden
Geruchshäufigkeiten in Prozent im Umfeld einer gewerblichen Anlage
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